Berufliche Vorbildung
Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nach dem BerufsBildungsGesetz.
(Anm.: Metallbezug nicht mehr zwingend erforderlich!)
Einführungslehrgang
Weitergehende Informationen finden Sie hier.
Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
Im Verlauf der praktischen Tätigkeit sollen die maßgeblichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeiten) im Huf- und Klauenbeschlag mit dem Ziel erworben werden, dass der Prüfling sich in die einschlägigen Tätigkeiten eines Hufbeschlagschmieds eingearbeitet hat und so über die wesentlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Huf-und Klauenbeschlags verfügt, die insbesondere das selbstständige Planen, Durchführen und Überprüfen der vorgenommenen Tätigkeiten einschließen.
Dauer: 2 Jahre
Erfolgt bei einem Hufschmied (m/w/d), der den Hufbeschlag mindestens 3 Jahre hauptberuflich ausübt.
Die während dieser praktischen Tätigkeit erworbene berufliche Handlungsfähigkeit ist durch einen fortlaufenden Tätigkeitsnachweis (Berichtsheft) zu dokumentieren und durch Unterschriften des Arbeitgebers zu bestätigen!
Vorbereitungslehrgang
Weitergehende Informationen finden Sie hier.
Prüfung zur/m staatlich anerkannten Hufbeschlagsschmied/in
Praktischer Teil:
- Durchführung eines Warmbeschlages mit Hufeisen.
- Durchführung eines Beschlages mit alternativen Hufschutzmaterialien.
- Durchführung einer Barhufversorgung.
- Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens.
Theoretischer Teil:
- Anfertigung eines Fallberichts
In der schriftlichen Prüfungs-Arbeit hat der Prüfling anhand inhaltsübergreifender Fragestellungen seine beruflichen Kenntnisse des Huf-und Klauenbeschlags unter Aufsicht nachzuweisen.
Ausnahmeregelungen
Gesellen/Gesellinnen des Metallbauerhandwerks, Fachrichtung Metallgestaltung, die im Kernbereich Hufbeschlag bei einem staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied ausgebildet worden sind, sind nach dem Besuch eines Vorbereitungslehrgangs zur Prüfung zugelassen. Diese Ausbildung bieten wir in unserem Betrieb an! Ihre Initiativ-Bewerbung zur Ausbildung als Metallbauer/in, Fachrichtung Metallgestaltung, Kernbereich Hufbeschlag nehmen wir gerne unverbindlich entgegen.
In bestimmten Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde eine/n Antragsteller/in von den Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung teilweise befreien. Insbesondere kann die zweijährige praktische Tätigkeit auf bis zu maximal zwölf Monate verkürzt werden, wenn der Antragsteller über einen Berufsabschluss im Bereich der Pferdehaltung verfügt. Eine Befreiung von dem Besuch des Vorbereitungslehrgangs ist nicht zulässig.